Selbstversicherung

Selbstversicherung
Sẹlbst|ver|si|che|rung 〈f. 20; unz.〉
1. 〈in der Sozialversicherung〉 freiwillige Versicherung von Personen, die zur Versicherung nicht verpflichtet sind
2. 〈in der Privatversicherung〉 Selbstbeteiligung des Versicherungsnehmers

* * *

Selbstversicherung,
 
Individualversicherung: bewusster Verzicht auf eine Versicherungsnahme, d. h. den Abschluss eines Versicherungsvertrages; anfallende Schäden trägt der Betroffene selbst; kann sinnvoll sein, wenn erfahrungsgemäß geringfügige Schäden auftreten oder der Gesamtschadenaufwand überschaubar und finanzierbar erscheint.

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Sẹlbst|ver|si|che|rung, die: freiwillige ↑Versicherung (2 d) in der gesetzlichen Kranken- u. Rentenversicherung.

Universal-Lexikon. 2012.

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